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KfW Förderung 2025: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

KfW Förderung 2025: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Einleitung: Förderung für klimafreundliche Heizungsanlagen

Die KfW Förderung 2025 bietet Privatpersonen in Deutschland attraktive Zuschüsse für den Kauf und die Installation von klimafreundlichen Heizungsanlagen. Ziel dieser Förderung ist es, den Übergang zu energieeffizienten und umweltfreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen. Eigentümerinnen und Eigentümer können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und kein Rechtsanspruch besteht.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unterschiedliche Heizsysteme und Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Zusätzlich können auch vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen, wie die Fachplanung, Bau- und Akustikplanung oder der hydraulische Abgleich, über die Förderung abgedeckt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Zuschüsse richten sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern in Deutschland
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen

Ein Zusatzantrag für spezifische Bonusprogramme wie den Einkommensbonus oder den Klimageschwindigkeitsbonus kann nur durch Selbstnutzer gestellt werden.

Zuschusshöhe und Boni

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den förderfähigen Kosten. Die Grundförderung beträgt in der Regel 30 % der Kosten. Zusätzliche Boni können den Zuschussbetrag erhöhen:

  • Effizienzbonus: Für effiziente Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen. Voraussetzung ist die Verwendung natürlicher Kältemittel.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Wird gewährt, wenn alte Heizsysteme (z.B. Öl- oder Kohleheizungen) durch neue klimafreundliche Anlagen ersetzt werden.
  • Einkommensbonus: Dieser Bonus von 30 % gilt für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseanlagen, die besonders niedrige Emissionswerte aufweisen.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 70 % der förderfähigen Kosten. Hierbei gelten bestimmte Deckelungslimits, z.B. 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und abgestufte Beträge für weitere Einheiten.

Voraussetzungen für die Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss bereits bestehen und der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes steigern oder den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
  • Der Einbau der Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems einhergehen (z. B. hydraulischer Abgleich).

Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte oder teilweise gebrauchter Komponenten.

Der Antrag: Schritte und Anforderungen

Der Antrag für die Heizungsförderung kann über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden. Vor der Antragstellung sind folgende Schritte notwendig:

  1. Beauftragung eines Experten für Energieeffizienz oder eines Fachunternehmens.
  2. Einholung einer Bestätigung zum Antrag (BzA), die die förderfähigen Kosten und die technischen Anforderungen dokumentiert.
  3. Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung.
  4. Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ und Einreichung des Antrags.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten erst nach der Zusage des Zuschusses begonnen werden dürfen. Andernfalls verfällt die Fördermöglichkeit.

Nachweise und Auszahlung

Nach erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens müssen folgende Nachweise eingereicht werden:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD), erstellt durch den beauftragten Experten oder das Fachunternehmen
  • Rechnungen zu den förderfähigen Kosten
  • Ggf. weitere Nachweise, falls Boni beantragt wurden

Nach der Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto.

Zusatzinformationen: Fristen und besondere Regelungen

Die Fristen zur Nachweis-Einreichung variieren je nach Art der Immobilie und Maßnahme. In der Regel muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen werden. Für Anträge der Jahre 2024/2025 gelten spezielle Übergangsregelungen. Zusätzlich können Hochwasserbetroffene von Kulanzregelungen profitieren.

Nachweise wie Melde- oder Grundbuchauszüge haben keine spezifische Altersgrenze, müssen jedoch den Zustand und die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung belegen.

Beispiele für geförderte Projekte

Beispiel 1: Wärmepumpe in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine zehnköpfige Wohnungseigentümergemeinschaft ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung durch eine zentrale Erdwärmepumpe. Der Förderhöchstbetrag für das Gebäude liegt bei 137.000 Euro. Durch die Kombination aus Grundförderung (30 %) und Effizienzbonus (5 %) wird ein Zuschuss von 47.950 Euro erwartet.

Beispiel 2: Biomasseheizung für ein Einfamilienhaus

Ein junges Paar ersetzt eine alte Ölheizung durch einen Scheitholzvergaser mit Pufferspeicher. Die förderfähigen Kosten betragen 27.500 Euro, inklusive eines Emissionsminderungszuschlags von 2.500 Euro. Der Gesamtförderbetrag liegt bei 16.250 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen beziehen sich auf Nachweisdokumente, Vertragserfordernisse und Antragsberechtigung. Beispielsweise gilt eine Heizungsanlage 20 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme als alt. Weitere Details können über das KfW-Portal geklärt werden oder telefonisch über die Servicenummer +49 800 539 9013 (Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr).

Kontakt und weiterführende Informationen

Für weitere Fragen zur Heizungsförderung oder Unterstützung bei der Antragstellung stehen Ihnen die folgenden Ressourcen zur Verfügung:

Nutzen Sie die Chance, Ihr Zuhause energieeffizienter und klimafreundlicher zu gestalten – mit der KfW Förderung 2025.

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